Deutscher Gewerkschaftsbund

14.07.2023

„Das Streikrecht als Mittel in Tarifverhandlungen ist unantastbar.“

„Uns ist es wichtig, die ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die sich als Richter und Richterinnen engagieren, zu aktuellen Themen weiterzubilden. Und gerade jetzt, wo das Streikrecht in der Öffentlichkeit von einigen in Frage gestellt wird, halten wir es für unverzichtbar, dass wir grundlegende Informationen dazu weitergeben“, betont Sebastian Hebeisen, DGB Regionsgeschäftsführer Koblenz.

Die Beteiligung der eingeladenen Zielgruppe zeigt, wie groß der Bedarf ist. Über 40 Ehrenamtliche Richter*innen nahmen an der Fachtagung teil. Viele von ihnen sind gewählte Betriebs- und Personalräte und kennen auch aus dieser Perspektive die Frage nach dem Streikrecht.

Als kompetente Referentin konnte der DGB Annette Malottke von der Kanzlei 80::Drei gewinnen. Die ausgewiesene Arbeitsrechtlerin brachte viele Beispiele zum Streikrecht mit und vermittelte die rechtlichen Grundlagen, auf denen das Streikrecht basiert. Auch das europäischen Recht sowie grundlegende Urteile des Bundesverfassungsgerichts waren Thema.

Die nächsten Fachtagungen für ehrenamtliche Richter*innen finden im Herbst statt mit den Themen Rente sowie Arbeitszeit.

DGB

Die Referentin ging auch auf die aktuelle Rechtsprechung zu atypischen Streikformen ein, sogenannte Flashmob-Aktionen. Betriebsblockaden sind in der Regel rechtswidrig. Menschenketten hingegen können eine kreative Möglichkeit sein, um Betriebszugänge für einen "angemessenen Zeitraum" zu nutzen. DGB

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Nach der Veranstaltung beteiligten sich viele Teilnehmende an einer kleinen Aktion mit der Botschaft: Finger weg vom Streikrecht! DGB


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